Heike Lappe
systemische Beratung Paartherapie Familientherapie

Coaching für Angehörige

Zielgruppe: Sie sind Angehörige/r einer/eines suchtgefährdeten oder suchterkrankten Erwachsenen (Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder Medienkonsum) und möchten die Situation verändern. Sie möchten lernen anders mit der Situation umzugehen?

Ablauf: Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln individuelle Strategien. Ich unterstütze Sie dabei als Angehöriger Ihren Umgang mit der Situation zu fördern (keine Heilbehandlung oder Psychotherapie).


Sie lernen:

  • wie Sie sich anders verhalten und anders kommunizieren können,
  • welche Faktoren auf das Konsumverhalten einwirken,
  • was die Motivation beeinflusst als suchtgefährdeter/suchterkrankter Erwachsener Hilfe in Anspruch zu nehmen und
  • wie Sie Ihre Lebensqualität als Angehöriger verbessern können.


Methodischer und theoretischer Hintergrund: Dieses Coaching basiert auf dem Konzept der unilateralen Familientherapie (=einem Teil der system. Familientherapie), die mit Angehörigen arbeitet. Es zielt darauf ab, die Beziehung zwischen Angehörigen und Betroffenen weiter zu erhalten, solange dies gewünscht ist.


Das Coaching lässt sich in Präsenz, online oder telefonisch durchführen. Üblicherweise dauert eine Einheit zwischen 60 und 90 Minuten.


Kosten: 70€ für 60 Minuten


Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und schildern Sie mir Ihre persönliche Situation. So kann ich Ihnen genau sagen, wie ich Sie unterstützen kann.

Heike Lappe - Praxis für systemische Beratung, Paar- und Familientherapie
Goethestr. 30
96231 Bad Staffelstein
Telefon: 09573 / 222 999
Mobil: 0160 / 233 73 14 (Signal oder WhatsApp)
E-Mail: kontakt(at)persoenlich-wachsen.com

Mein Angebot versteht sich im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe, es handelt sich weder um Rechtsberatung, noch Heilbehandlung oder Psychotherapie. Die Kosten für meine Dienstleistungen werden grundsätzlich nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, einer Zusatzversicherung oder Beihilfe übernommen. Die von mir in Rechnung gestellten Beträge sind unmittelbar nach Abschluss der Sitzung sofort fällig und in vollem Umfang und selbstständig zu bezahlen.